Sicherheit und Gesundheit im schulischen Betriebspraktikum
Unfallversicherungsschutz im Betriebspraktikum, Verantwortung und Zuständigkeiten im Betriebspraktikum sowie Beispiele für gefährliche Tätigkeiten. Darüber hinaus können teilnehmende Personen konkrete Fragen stellen.
Hintergrund: In den verschiedenen Betriebspraktika findet ein nicht unerhebliches Unfallgeschehen statt. Kommt es zu einem Körperschaden, dann nicht selten mit schweren Verletzungen und mit einhergehenden hohen Kosten. Doch wer ist für die Unfallmeldung verantwortlich? Welche Fürsorgepflichten haben die Schule und der Praktikumsbetrieb? Welche Rahmenbedingungen sollten gegeben sein, um nicht Gefahr zu laufen, dass Regressansprüche geltend gemacht werden? Diese und ähnliche Fragen werden häufig an die KUVB gerichtet und in dieser Veranstaltung geklärt.
Der Referent Marco Haring ist seit 2016 Aufsichtsperson bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), die für bayerische Kommunen der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst ist. Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Beratung und Schulung von Schulaufsichtsbehörden, Schulleitungen, Fachberatungen, Sicherheitsbeauftragten sowie von Lehrkräften und Referendaren. Zudem ist er für die baulich-technische Überwachung von Bildungseinrichtungen in den Landkreisen Weilheim-Schongau und Ostallgäu zuständig. Darüber hinaus ist er stellvertretender Leiter des DGUV Sachgebiets „Berufliche Bildung“ und arbeitet in verschiedenen Gremien sowie Arbeitskreisen im DGUV Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ mit. |